Die Volksversammlungen im Mittelalter spielten sich an den Gerichtsstätten der großen Freigrafschaft ab (Lippe bis Lohner Bruch und von Schermbeck bis Lembeck zeitweilig elf Kirchspiele und Kirchspiel Borken, Bauernschaft Marbeck).

Aus der alten Großgrafschaft, die in den Besitz der Grafen von Kleve kam, entwickelte sich die Freigrafschaft Heiden als Hochgerichtsbezirk und das Gogericht als Niedergericht. Die alte Grafschaftsordnung hilft sich hier am längsten durch den Vorsitz der Edelherren von Heiden im Freigericht. Ein Vertreter im Freigericht ist erst 1363 bezeugt.

Freie Personen, die Güter und Höfe besaßen, waren verpflichtet, bei Gericht des Grafen mitzuwirken. Sie fanden das Urteil in ihrer Eigenschaft als Freischöffen, das vom Grafen in seiner Funktion als Gerichtsvorsitzender anschließend verkündet wurde. Das Schöffenamt war mit bestimmten Gütern verknüpft, woraus sich eine dauerhafte Verbindung dieser Güter mit dem Grafen entwickelte.

Die Heidener Grafschaft erstreckte sich auf ein Gebiet von Dülmen bis Dingden und von Dorsten bis in die Nähe von Deventer, wozu nach der Stevergau kam. Die Heidener Herren erhielten die Führung im südlichen Teil der alten Grafschaft Hermanns II. von Ravensberg, dem späteren Land auf dem Braem, das sich von Rhedebrügge bis Reken und von der Lippe bis zum Lohner Bruch erstreckte. Den nördlichen Teil erhielten die Herren von Lohn (Stadtlohn).

Wennemar und Alhard unterstützten die Verhandlungen im Jahr 1152 über das Nieder- oder Gogericht des Lohner Grafen. Die Herren von Heiden behaupteten die elf Kirchspiele 250 Jahre lang. Nach den Zeugenreihen standen sie eine Stufe über den ritterlichen Freien und zwei Stufen über den ritterlichen Dienstleuten. Trotzdem führten sie keinen Grafentitel trotz der Bezeichnung ihres Hoheitsgebietes als Grafschaft (comecia de Heydene) und obwohl die Herren persönlich als Dinggrafen tätig waren. Der Hauptgrund hierfür war wohl das Lehnsverfahren und der Verlust des Anreizes des Grafentitels, weil die Freischöffen sich Freigrafen oder Gografen nannten.