Erste urkundliche Erwähnung

Die Gründung der Kirche und des Damenstiftes um 850 durch Altfrid war für Asnidi und der näheren Umgebung von höchster Bedeutung. Mit diesem Stift erlangte Essen eine Grundherrschaft, die jeder wirtschaftlichen Tätigkeit in den folgenden Jahrhunderten Richtung und Mitte gab. Aus dem so geschaffenen Grundbesitz entwickelte sich schon bald die Territorialhoheit oder Landesherrschaft des Stiftes Essen.

Das Stift war vorgesehen als "freiweltliche" Anstalt für die Töchter des hohen Adels, die hier ein gottgefälliges Leben führen sollten, ohne in der Weltabgeschiedenheit eines reinen Klosters leben zu müssen. Die Stiftsdamen kamen aus den höchsten Familien des Reiches, teilweise handelte es sich hier um die Töchter oder Schwestern der deutschen Kaiser. Daher war die Stellung des Stifts im Reich. Essen wurde bald als Reichsabtei anerkannt, womit es nur dem König unterstellt war und direkt unter seinem Schutz stand. Von kirchlicher Seite erhielt das Stift eine ähnliche Stellung. 947 wurde Essen aus der normalen Kirchenhierarchie ausgegliedert und direkt der päpstlichen Gerichtsbarkeit unterstellt.

Ein geistliches Damenstift konnte natürlich die Immunität, die Sorge um Schutz und Sicherheit und die Gerichtsbarkeit im eigenen Land, die der Äbtissin unterlag, nicht selbst gewährleisten. Diese lagen in der Hand eines Vogtes. Hieraus ergaben sich teilweise große Konflikte. Die Vögte, die ursprünglich vom König ernannt oder von den Stiftsdamen gewählt wurden, wollten ihre Position verständlicherweise erblich machen und damit nach und nach für ihre eigene Familie die Rolle des Landesherrn sichern. Das ist hier besonders interessant, weil in diesem Zusammenhang die Urkunde geschrieben wurde, in der der Name Altenessen zum ersten Mal erwähnt wurde.

1220 wurden zur Sicherung von dem damaligen Vogt Friedrich von Berg-Altena-Isenberg zwei wichtige Dokumente erstellen lassen, die große und die kleine "Vogteirolle des Grafen Friedrich von Isenberg-Altena", in der alle Oberhöfe des Stifts mit der Zahl der ihnen jweils zugehörigen Hofstellen benannt werden. Ein darin erwähnter Unterhof war "Aldenessende" mit 12 Höfen. Daneben gab es auf heutigem Altenessener Gebiet noch die Bauernschaften "In Monte" (später Altenberg) mit 2, "Bovinchusen" (Bäuminghaus) mit 2 und "Westerdorpe" ebenfalls mit 2 Höfen. Damals war nur die kleine Siedlung am Hölteberg gemeint. Als einzelner Hof, der direkt dem Stift bzw. der Kirche in Essen unterstand, wird in Altenessen der Hof "Upper Hoensune", der Vorläufer des Seumannshofes auf dem Hölteberg genannt.